Zuletzt erreichen uns vermehrt Anfragen zur medienbruchfreien Übermittlung von Erlaubnissen an Finanzbehörden und andere Erlaubnisbehörden.
Derzeit fehlt im Übertragungsstandard XGewerbeordnung noch die entsprechende Erweiterung sowie die ressortübergreifende Abstimmung. Daher können Erlaubnisse aktuell nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wir stehen hierzu im Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam.
Für Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch bereits seit 2023 den mit naviga entwickelten IDGF (Infrastrukturdienst Gewerbe-Finanz). Diese Infrastruktur übermittelt Gewerbemeldungen medienbruchfrei an die Finanzverwaltung. Perspektivisch kann diese EfA-Fokusleistung auch für die Übertragung von Erlaubnissen genutzt werden.
Darüber hinaus ist der IDGF bereits darauf vorbereitet, künftig auch die steuerliche Abmeldung vom Finanzamt automatisiert an das Gewerbeamt zu übermitteln (vgl. § 14 Abs. 4 GewO).
Selbstverständlich halten wir Sie über weitere Entwicklungen zu diesem Thema auf dem Laufenden. Alternativ wenden Sie sich gerne an das zuständige Ministerium Ihres Bundeslandes.