Mit VOIS|GESO – dem innovativen Gewerbe- und Erlaubniswesen steht seit über zwei Jahren eine moderne Software auf Basis der VOIS-Plattform zur Verfügung. Neben dem kompletten Gewerbewesen mit den dazugehörigen Online-Modulen bietet VOIS|GESO auch zahlreiche Erlaubnisvorgänge an.
Die Bearbeitung von Vorgängen nach dem Bundesgaststättengesetz (§§ 2, 9, 11, 12 GastG sowie die Gaststättenkontrolle) und vielen Landesgaststättenverordnungen, dem Reisegewerbe gemäß §55 GewO und den Maklervorgängen §§ 34c, 34f und 34i der GewO wird durch den Bereich Glückspiel erweitert.
Es stehen neue Vorgänge für Spiele nach §§ 33c Abs. 1, Abs. 3, 33d, 33i, 60a sowie §24 GlüStV zur Verfügung. Hiermit können nun Aufstellererlaubnisse, Geeignetheitsbestätigungen, Veranstaltung von Spielen im Reisegewerbe, Spielhallen sowie Spiele mit sonstigen Gewinnmöglichkeiten erfasst und überwacht werden. Ferner ist eine Verknüpfung zu den Gaststättenerlaubnissen im Rahmen der Aufstellung von Geräten möglich.
Ebenso erweitert wurde der eigenständige Bereich „Prostitution“. Waren bisher Anmeldungen gemäß §3 ProstSchG möglich, sind jetzt auch alle Vorgänge nach §§ 12, 13, 20, 21 ProstSchG bearbeitbar. Hiermit ergibt sich nun die Möglichkeit, ebenfalls Anträge, Erlaubnisse sowie Stellvertretererlaubnisse für Stätten, Fahrzeuge, Vermittlungen und Veranstaltungen zu erfassen sowie Anzeigen für Fahrzeuge und Veranstaltungen aufzunehmen.
Neben den neuen Modulen Glücksspiel und Prostitution wurden auch in fast allen anderen Bereiche Verbesserungen und Erweiterungen umgesetzt. Grundlegende Veränderungen gab es in den Einstellungen, die die anwenderbezogene Flexibilität und Individualität deutlich erhöhen sowie im Gewerbewesen, wo wir die Übergabe von Gebühren an die Gebührenkasse auf vielfachen Kundenwunsch für Personengesellschaften vereinfacht haben.
Der vorhandene Leistungsumfang ermöglicht inzwischen vielen migewa, PC-Klaus, GESO und IKOL-GW Anwendern einen Umstieg auf VOIS|GESO.
Neue Module sind für 2022 geplant und bereits in der Entwicklung. So werden als nächstes die Module Untersagung/Widerruf §35 GewO und Bewacher § 34c GewO angegangen.
Danach sind weitere Vorgänge für die Bereiche Wanderlager, Versteigerer, Pfandverleiher, Schaustellung von Personen, Marktfestsetzungen, Honorarberater und Sperrzeit geplant.
Gerne stellen wir Ihnen VOIS|GESO im Rahmen einer WEB-Präsentation oder live „vor Ort“ vor. Sprechen Sie uns einfach an unter vertrieb@naviga.de.
Sie sind schon VOIS|GESO Anwender und benötigen eine Schulung für die neuen Module?
Unter dem folgenden Link finden Sie unsere regelmäßig stattfinden Schulungen VOIS|GESO.